Abweichende Öffnungszeiten im April

Liebe Patienten,

ein Teil unseres Team befindet sich vom 11.04. bis 29.04.2022 im wohlverdienten Urlaub. Während dieser Zeit hat unsere Praxis wie folgt für Sie geöffnet:


11.04. – 14.04.2022

Mo – Mi 07 – 20 Uhr

Donnerstag – wegen interner Weiterbildung eingeschränkt geöffnet ⬇️

9 – 11 Uhr Notsprechstunde+ nach telefonischer Vereinbarung

Freitag – Karfreitag – geschlossen


19.04. – 22.04.2022

Montag – Ostermontag – geschlossen

Die 12.30 – 20 Uhr

Mi & Do 07 – 14 Uhr

Fr 07 – 14.30 Uhr


25.04. – 29.04.2022 reguläre Praxisöffnungszeiten

Am 30.04. und 01.05.2022 übernehmen wir den zahnärztlichen Notdienst

 

Achtung- Systemunmstellung

Liebe Patienten,

wegen einer Systemumstellung ist unsere Praxis am 31.03.2022 NUR vormittags von 07- 13.30 Uhr geöffnet. Am Freitag den 1.04.2022 bleibt die Praxis geschlossen. Die Vertretung für unsere Schmerzpatienten übernimmt freundlichweisevon 8-12 Uhr

http://Frau Dr. Sachse in Radeburg, Lindenallee 4, Tel 035208-2737

Es wird um telefonische Voranmeldung gebeten.

Am Montag, den 04.04.2022  sind wir ab 7 Uhr telefonisch erreichbar, beginnen aber erst 8 Uhr mit der Spechstunde.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Systemumstellung

Liebe Patienten,

aufgrund einer Systemumstellung können wir den Service einer TerminErinnerung derzeit nicht garantieren. Wir bitten Sie, sich Ihren Termin zu notieren. Nach der Umstellung wird dieser Service wieder vollständig zur Verfügung stehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ferienzeit- Urlaubszeit- abweichende Öffnungszeiten

Liebe Patienten,

während der Winterferien weichen unsere Öffnungszeiten von den gewohnten Zeiten wie folgt ab:

14.02. – 18.02.2022

Mo/ Die  12.30 – 20 Uhr

Mi  07 – 14 Uhr

Do  07 – 13.30 Uhr

Fr  07 – 14.30 Uhr


21.02. – 25.02.2022

Mo/ Die/ Mi  07 – 20 Uhr

Do  12.30 – 20 Uhr

Fr  07 – 14.30 Uhr

Zahnärztlicher Notdienst Sa 26. + So 27.02.2022 09 – 11 Uhr

„Ein freundliches Wort Kostet nichts und ist dennoch das Schönste aller Geschenke“

Liebe Patienten, Wegbegleiter und Partner,

wir möchten uns herzlich für ein weiteres Jahr Treue und Zusammenarbeit sowie für Ihr Vertrauen in uns und unsere Arbeit bedanken.

Auch nächstes Jahr gilt, vom Implantat bis zum Zahnersatz- alles aus einer Hand.

Für die kommenden Weihnachtstage wünschen wir Ihnen trotz aller Herausforderungen eine erholsame Zeit und hoffen, Sie können sich abseits des Alltagsstresses mit Genuss und Gemütlichkeit verwöhnen lassen.

Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen von Herzen viel Glück und Zufriedenheit vor allem aber Gesundheit!

Ihr Team der Zahnärzte Stille


Unsere Weihnachtsöffnungszeiten lauten wie folgt:

24. – 27.12.2021 – geschlossen

28.12. – 30.12.2021   9 – 13 Uhr

31.12.2021  8 – 11 Uhr (9-11Uhr zahnärztlicher Notdienst)

 

Unsere Weihnachtsöffnungszeiten

23.12.21 7 – 13.30 Uhr

24.12. – 27.12.21 geschlossen

27.12. Vertretung durch Dr. Reinhold/ Radeburg 035208- 80516

28.12. – 30.12.21 9 – 13 Uhr

31.12.2021 9- 11 Uhr zahnärztlicher Bereitschaftsdienst

Neujahr 1.1.2022 geschlossen

Vertretung durch Dr. Preußker / Moritzburg 035207 – 82382

Herbstferienzeit-abweichende Öffnungszeiten

Liebe Patienten,

bitte bechten Sie während der Herbstferienzeit unsere abweichenden Öffnungszeiten:

11.10. – 15.10.2021

Mo- Mi   07 – 20 Uhr

Do  07 – 13.30 Uhr

Fr   07 – 14.30 Uhr


18.10. – 22.10.2021

Mo/ Die   12.30. – 20 Uhr

Mi 07 – 14 Uhr

Do 07 – 13.30 Uhr

Fr 07 – 14.30 Uhr


25.10. – 29.10.2021

Mo/ Die   12.30  – 20 Uhr

Mi 07 – 14 Uhr

Do 07 – 13.30 Uhr

Fr 07 – 14.30 Uhr

Wir informieren!

Liebe Patienten,

heute möchten wir Sie aus aktuellem Anlass über die geltenden Bonusregelungen informieren. Einige Patienten konnten im vergangenem Jahr einen Termin zur jährlichen Vorsorgeuntersuchung nicht wahrnehmen bzw. wurde zeitweise von nicht notwendigen/erforderlichen Untersuchungen abgeraten. Hierfür hat der Gesetzgeber ein Ausnahmeregelung verfasst.

Auszug:

Zahnersatz – Bonusregelung für das Jahr 2020

In begründeten Ausnahmefällen hat ein einmaliges Versäumen einer Vorsorgeuntersuchung nach § 55 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 und 2 SGB V keine Auswirkung auf die Bonusregelung bei Zahnersatz, wenn dies durch die Krankenkasse anerkannt wird.

Unabhängig von dieser seit 1. Oktober 2020 geltenden Regelung wurde nunmehr festgelegt, dass sich der Bonusanspruch auf keinen Fall verringert, wenn im Kalenderjahr 2020 die jährliche Vorsorgeuntersuchung nicht in Anspruch genommen wurde.
Diese Änderung der Regelung im § 55 des SGB V wurde im Rahmen der Verabschiedung des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) aufgenommen und gilt rückwirkend zum 01.01.2021.
Sind den Patienten durch das fehlende Bonusjahr 2020 Nachteile entstanden, so können sie sich zur Erstattung der zu viel gezahlten Eigenanteile direkt an ihre Krankenkasse wenden.

Quelle: KZV Sachsen/Bonusregelung