Liebe Patienten,
am Samstag und Sonntag 30.04/ 01.05.2022 übernehmen wir in der Zeit von 09 – 11 Uhr den zahnärztlichen Notdienst in unserer Praxis.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter 0151/ 64569211.
Liebe Patienten,
am Samstag und Sonntag 30.04/ 01.05.2022 übernehmen wir in der Zeit von 09 – 11 Uhr den zahnärztlichen Notdienst in unserer Praxis.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter 0151/ 64569211.
Liebe Patienten,
ein Teil unseres Team befindet sich vom 11.04. bis 29.04.2022 im wohlverdienten Urlaub. Während dieser Zeit hat unsere Praxis wie folgt für Sie geöffnet:
11.04. – 14.04.2022
Mo – Mi 07 – 20 Uhr
Donnerstag – wegen interner Weiterbildung eingeschränkt geöffnet ⬇️
9 – 11 Uhr Notsprechstunde+ nach telefonischer Vereinbarung
Freitag – Karfreitag – geschlossen
19.04. – 22.04.2022
Montag – Ostermontag – geschlossen
Die 12.30 – 20 Uhr
Mi & Do 07 – 14 Uhr
Fr 07 – 14.30 Uhr
25.04. – 29.04.2022 reguläre Praxisöffnungszeiten
Am 30.04. und 01.05.2022 übernehmen wir den zahnärztlichen Notdienst
Liebe Patienten,
wegen einer Systemumstellung ist unsere Praxis am 31.03.2022 NUR vormittags von 07- 13.30 Uhr geöffnet. Am Freitag den 1.04.2022 bleibt die Praxis geschlossen. Die Vertretung für unsere Schmerzpatienten übernimmt freundlichweisevon 8-12 Uhr
http://Frau Dr. Sachse in Radeburg, Lindenallee 4, Tel 035208-2737
Es wird um telefonische Voranmeldung gebeten.
Am Montag, den 04.04.2022 sind wir ab 7 Uhr telefonisch erreichbar, beginnen aber erst 8 Uhr mit der Spechstunde.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Liebe Patienten,
aufgrund einer Systemumstellung können wir den Service einer TerminErinnerung derzeit nicht garantieren. Wir bitten Sie, sich Ihren Termin zu notieren. Nach der Umstellung wird dieser Service wieder vollständig zur Verfügung stehen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Liebe Patienten,
während der Winterferien weichen unsere Öffnungszeiten von den gewohnten Zeiten wie folgt ab:
14.02. – 18.02.2022
Mo/ Die 12.30 – 20 Uhr
Mi 07 – 14 Uhr
Do 07 – 13.30 Uhr
Fr 07 – 14.30 Uhr
21.02. – 25.02.2022
Mo/ Die/ Mi 07 – 20 Uhr
Do 12.30 – 20 Uhr
Fr 07 – 14.30 Uhr
Zahnärztlicher Notdienst Sa 26. + So 27.02.2022 09 – 11 Uhr
Liebe Patienten, Wegbegleiter und Partner,
wir möchten uns herzlich für ein weiteres Jahr Treue und Zusammenarbeit sowie für Ihr Vertrauen in uns und unsere Arbeit bedanken.
Auch nächstes Jahr gilt, vom Implantat bis zum Zahnersatz- alles aus einer Hand.
Für die kommenden Weihnachtstage wünschen wir Ihnen trotz aller Herausforderungen eine erholsame Zeit und hoffen, Sie können sich abseits des Alltagsstresses mit Genuss und Gemütlichkeit verwöhnen lassen.
Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen von Herzen viel Glück und Zufriedenheit vor allem aber Gesundheit!
Unsere Weihnachtsöffnungszeiten lauten wie folgt:
24. – 27.12.2021 – geschlossen
28.12. – 30.12.2021 9 – 13 Uhr
31.12.2021 8 – 11 Uhr (9-11Uhr zahnärztlicher Notdienst)
23.12.21 7 – 13.30 Uhr
24.12. – 27.12.21 geschlossen
27.12. Vertretung durch Dr. Reinhold/ Radeburg 035208- 80516
28.12. – 30.12.21 9 – 13 Uhr
31.12.2021 9- 11 Uhr zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
Neujahr 1.1.2022 geschlossen
Vertretung durch Dr. Preußker / Moritzburg 035207 – 82382
Liebe Patienten,
bitte bechten Sie während der Herbstferienzeit unsere abweichenden Öffnungszeiten:
11.10. – 15.10.2021
Mo- Mi 07 – 20 Uhr
Do 07 – 13.30 Uhr
Fr 07 – 14.30 Uhr
18.10. – 22.10.2021
Mo/ Die 12.30. – 20 Uhr
Mi 07 – 14 Uhr
Do 07 – 13.30 Uhr
Fr 07 – 14.30 Uhr
25.10. – 29.10.2021
Mo/ Die 12.30 – 20 Uhr
Mi 07 – 14 Uhr
Do 07 – 13.30 Uhr
Fr 07 – 14.30 Uhr
Liebe Patienten,
heute möchten wir Sie aus aktuellem Anlass über die geltenden Bonusregelungen informieren. Einige Patienten konnten im vergangenem Jahr einen Termin zur jährlichen Vorsorgeuntersuchung nicht wahrnehmen bzw. wurde zeitweise von nicht notwendigen/erforderlichen Untersuchungen abgeraten. Hierfür hat der Gesetzgeber ein Ausnahmeregelung verfasst.
Auszug:
“ Zahnersatz – Bonusregelung für das Jahr 2020
In begründeten Ausnahmefällen hat ein einmaliges Versäumen einer Vorsorgeuntersuchung nach § 55 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 und 2 SGB V keine Auswirkung auf die Bonusregelung bei Zahnersatz, wenn dies durch die Krankenkasse anerkannt wird.
Unabhängig von dieser seit 1. Oktober 2020 geltenden Regelung wurde nunmehr festgelegt, dass sich der Bonusanspruch auf keinen Fall verringert, wenn im Kalenderjahr 2020 die jährliche Vorsorgeuntersuchung nicht in Anspruch genommen wurde.
Diese Änderung der Regelung im § 55 des SGB V wurde im Rahmen der Verabschiedung des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) aufgenommen und gilt rückwirkend zum 01.01.2021.
Sind den Patienten durch das fehlende Bonusjahr 2020 Nachteile entstanden, so können sie sich zur Erstattung der zu viel gezahlten Eigenanteile direkt an ihre Krankenkasse wenden.“
Quelle: KZV Sachsen/Bonusregelung