Schmerzfreie Zahnarztbehandlung mit Vollnarkose

In unserer Praxis haben Sie die Möglichkeit, neben der regulären Schmerzausschaltung mittels „Spritze“, sich unter Vollnarkose behandeln zu lassen. Der eigentliche zahnärztliche Eingriff wird bei dieser Methode nicht mehr wahrgenommen, denn Bewusstsein und das Schmerzempfinden sind komplett ausgeschaltet. Da eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose die Anwesenheit eines Anästhesisten voraussetzt, können Termine nur an festgelegten Tagen angeboten werden.
Obwohl die Risiken einer Behandlung unter Vollnarkose in den letzten Jahren signifikant gesunken sind, können diese jedoch nie vollständig ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund sollten zunächst alternative Möglichkeiten der Schmerz- und Angstausschaltung in Betracht gezogen werden. Vor jeder Behandlung erfolgt ein Vorgespräch, in dem Sie zu den Risiken aufgeklärt werden. Zudem besteht zugleich die Möglichkeit, Fragen und Bedenken zu äußern sowie sich über die alternativen Behandlungsmöglichkeiten zu informieren.
Nähere Informationen zu den alternativen Behandlungsmethoden finden Sie hier:

  • Lachgas
  • Hypnose
  • Dormicumsedierung

Wie erfolgt die Behandlung unter Vollnarkose?

Die Behandlung unter Vollnarkose kann nur im nüchternen Zustand durchgeführt werden. Das bedeutet, dass 6 Stunden vorher nichts mehr gegessen oder getrunken werden darf. Während der Narkose kommt es zu einer vollständigen Schmerz- und Bewusstseinsausschaltung. Der eigentliche zahnärztliche Eingriff wird somit nicht wahrgenommen. Da das Bewusstsein unter Vollnarkose verändert wird, darf im Anschluss der Behandlung die Praxis nur in Begleitung einer Aufsichtsperson verlassen werden. Auch kann es in seltenen Fällen nach dem Einsatz einer Vollnarkose zu Übelkeit, Erbrechen und Taubheitsgefühle kommen.

Wieviel kostet eine Behandlung unter Vollnarkose?

Sämtliche zahnärztliche Leistungen, die während der Behandlung von uns erbracht werden, rechnen wir üblicherweise mit der Krankenkasse ab. Die Kosten für eine Behandlung unter Vollnarkose belaufen sich auf ca 300€, sofern die Behandlung nicht durch Ihre Krankenkasse getragen wird (Kinder über dem 12.Lebensjahr, nicht nachgewiesene ausgeprägte Zahnarzt-Phobie, Behinderungsgrad, welcher eine Behandlung in Vollnarkose nicht begründet etc). Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.

Welche Vorteile hat die Behandlung mit Vollnarkose?

  • Komplette Bewusstseins- und Schmerzausschaltung
  • Umfangreiche Behandlungen können durchgeführt werden
  • Angst- und stressfreie Zahnbehandlung möglich
  • Patienten mit ausgeprägter körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung können auf diese Weise behandelt werden