Informationen zum Bonusheft
Das Wichtigste an regelmäßiger Vorsorge ist nicht nur das Ersparnis, sondern die Gesunderhaltung der Zähne und des Zahnfleischs aber auch die Früherkennung von möglichen Zahn-/Zahnfleischerkrankungen.
1989 wurde daher vom Gesetzgeber ein Bonussystem mit Bonusheft eingeführt. Jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sowie Familenversicherte( Kinder/ Jugendliche / Ehepartner) haben einen Anspruch darauf.
Besonders wenn Zahnersatz notwendig wird (Kronen, Brücken, Prothesen), macht sich ein regelmäßig geführtes Bonusheft bemerkbar. Bei regelmäßiger Individualprophylaxe im Rahmen einer PZR und sorgfältiger Mundhygiene ist die Versorgung mit Zahnersatz vielleicht nie notwendig. Es gibt aber auch verschiedene Faktoren, welche eine sorgfältige Mundhygiene negativ beeinflussen können.
Zur Vorbeugung und Früherkennung von Erkrankungen des Zahnhalteapparates, der Zähne sowie der Mundschleimhaut ist eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt notwendig. Das Bonusheft soll Sie ermuntern, sich regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt anzumelden.
So können Erkrankungen frühzeitig erkannt werden und oftmals größerer Schaden an den Zähnen vermieden werden. Auch eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung hilft Ihnen dabei. Diese wird von den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen anteilig einmal im Jahr bezuschusst. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Krankenkasse aber auch bei Ihrer Zusatzversicherung nach.
Dies hilft dem Patienten und der Krankenkasse werden unnötige Kosten für ggf. umfangreiche Behandlungen erspart. https://zahnarzt-stille.de/zahnbehandlung/professionelle-zahnreinigung/
Sollte es dennoch zur notwendigen Versorgung mit Zahnersatz kommen, wird Ihre regelmäßig wahrgenommene Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt von der Krankenkasse belohnt.
Und so funktioniert‘ s
Jeder Patient der gesetzlichen Krankenkasse erhält von seiner Krankenkasse einen gesetzlich geregelten Zuschuss für seine Versorgung. Dieser sogenannte Festzuschuss (FZ) erhöht sich, wenn Sie regelmäßige Kontrolltermine wahrgenommen haben.
- Bonusheft lückenlos 5 Jahre geführt–> Erhöhung des Festzuschusses um 20%
- Bonusheft lückenlos 10 Jahre geführt–> Erhöhung des Festzuschusses um 30%
Laut Gesetzgeber sollten Patienten ab dem 18. Lebensjahr mindestens 1x im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung zum Zahnarzt kommen.
Für Kinder ab dem 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gibt es zusätzlich ein spezielles Individualprophylaxeprogramm (IP-Behandlung), in der noch einmal intensiv auf die Ernährung, Putztechniken mit Putztraining eingegangen wird. Auch eine Fluoridierung der Zähne zur Schmelzhärtung sowie die Versiegelung der sogenannten Zahngrübchen auf den bleibenden Backenzähnen ist Inhalt dieses Programmes und wird von den Krankenkassen vollumfänglich getragen. Mehr Infos hier https://zahnarzt-stille.de/kinderbehandlung/
Die IP-Behandlungen finden in einem zeitlich festgelegten Rhytmus 2 Mal im Jahr statt. Auch hierfür ist ein Stempel im Bonusheft vorgesehen.
Der Stempel fehlt, was nun?
Sollte einmal der Stempel im Bonusheft fehlen, kann dieser nachgetragen werden. Voraussetzung hierfür ist, das eine Kontrolluntersuchung/ IP-Behandlung stattgefunden hat.
WICHTIG: Eine Schmerz- oder Notfallbehandlung ist nicht als Vorsorgeuntersuchung zu werten und rechtfertigt nicht den Stempel in das Bonusheft.
Sollten Sie es einmal versäumt haben, den jährlichen Kontrolltermin wahrgenommen zu haben, beginnt die Zählung im Bonusheft von vorn.
Was tun, wenn das Bonusheft verloren gegangen ist?
Bei Verlust des Bonusheftes, ist es dem Zahnarzt anhand der Patientenkartei möglich, ein neues Heft auszustellen.
Das Bonusheft ist fortlaufend, auch bei Zahnarztwechsel zu führen. Wenn ein Heft voll ist, wird ein neues Bonusheft ausgestellt. Jedoch muss das alte Bonusheft aufgehoben werden.
Sie waren dieses Jahr noch nicht zur Vorsorgeuntersuchung? Vereinbaren Sie noch heute einen Termin.